Wir prüfen in Ihrem Betrieb Leiter, Tritte & Fahrgerüste nach DGUV Information 208-016 und DGUV Information 208-011.

Arbeitgeber sind nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, Leitern, Tritte und Fahrgerüste im Betrieb regelmäßig zu prüfen. 

Leitern, Fahrgerüste und Tritte bilden bei mangelhaftem Zustand eine große Gefahrenquelle.

Auch nach Aufbau von Rollgerüsten ist Abnahme des Gerüstes durch eine befähigte  Person erforderlich

Gesetzlich ist in der geltenden Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern  durchgeführt werden muss. 

Wie oft und in welchem Ausmaß die Leiterprüfung allerdings stattfinden sollte, das muss wiederum durch eine befähigte Person in Hinsicht auf deren Fachkenntnisse und mit Blick auf die individuellen Betriebsverhältnisse ermittelt und festgelegt werden.

Auch prüfen wir Maschinen nach DGUV Vorschrift 3.

 

Fragen Sie Termine und Preise unter 089 149808-0 an.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Seite erstellt von Daniel Mössner