Verlängerung der Mietzeit

Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
Sollten Sie die Mietobjekte länger als die Vertragszeit benötigen, ist dies uns schriftlich per Fax, E-Mail mitzuteilen oder Sie kommen bei uns persönlich vorbei.
Ausnahmen können wir eventuell bei Stammkunden machen hier reicht gegebenenfalls eine telefonische Mitteilung.
Sollten Sie ohne unsere Zustimmung oder Absprache die Mietzeit verlängern bzw. überschreiten werden wir spätestens nach 48 Stunden eine polizeiliche Anzeige wegen Unterschlagung erstatten.

Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter

Der Mieter sichert zu, dass er mit der Bedienung vertraut ist und das Arbeiten damit beherrscht.
Die gemietet Maschine wird im Beisein des Mieters auf Funktion, Sicherheit und Vollständigkeit überprüft.
Die Maschinen werden im gereinigten Zustand mit einer Betriebsanleitung übergeben.
Evtl. Mängel werden im Mietvertrag festgehalten.

Ausfall der Maschine/Werkzeug wegen technischer Mängel

Sollte der Mietgegenstand während der Mietzeit einen technisches Problem haben, sind sofort die Arbeiten damit einzustellen und dem Vermieter ist der Schaden sofort zu melden.
Bitte melden Sie dies per Telefon, Fax oder E-Mail.
Mängel die erst bei der Abgabe des Mietgegenstandes gemeldet werden von uns nicht anerkannt.
Schäden am Mietgegenstand, die durch dem Mieter verursacht wurden, zum Beispiel Überlastung, falsche Handhabung oder Transportschaden hat der Mieter zu tragen. Dafür wird von einer Fachwerkstätte, der Maschine ein Kostenvoranschlag erstellt und die Maschine instandgesetzt.
Die Kosten hierfür trägt der Mieter.
Ersatzanspruch für defekte Gräte besteht nicht.

Rückgabe des Mietgegenstandes

Sollte die Maschine in einen schmutzigen Zustand zurückgegeben werden, wird eine Reinigungsgebühr von 25,00€ erhoben.
Bei nicht geleerten Staubsäcken oder Staubbeuteln wird für die Entsorgung pro Staubsack/Beutel 20,00€ in Rechnung gestellt.
Sollten die Mietgegenstände gestohlen worden sein oder durch Unfall unbrauchbar geworden sein, wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert und Ausfallzeit in Rechnung gestellt.
Nicht gebrauchte Schleifmittel oder Messer werden bei der Rückgabe des Mietgegenstandes rückvergütet. Eine spätere Rücknahme und Vergütung ist nicht vorgesehen.

Haftung

Für die Anwendung, elektrischen Anschluss, Handhabung und Arbeiten mit den Geräten/Maschinen ist der Mieter verantwortlich.
Für Schäden jeglicher Art wird keine Haftung übernommen.
Bei Ausfall des Mietgegenstandes oder dessen technischen Defekt übernehmen wir keinen Verdienstausfall oder Kosten die durch die entstandene Bauverzögerungen oder anderer Umstände entstanden sind.
Da nicht immer grundsätzlich der Gebrauch von Mietgeräten bei Haftplicht-Versicherungen mitversichert ist, informieren Sie sich bitte.

Seite erstellt von Daniel Mössner